Nach vielen Jahren des Engagements der Pioniere der Hospizarbeit ist Januar 2016 das
in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hat sich damit verpflichtet dafür einzutreten, dass die Menschen auch die letzte Phase ihres Lebens selbstbestimmt und nach persönlichen Wünschen gestalten können. Wesentliche Bestandteile dieser persönlichen Gestaltung ist ein ausreichendes Angebot an
Palliativmedizin
Palliativpflege
und der hospizlichen Sterbebegleitung.
Auch ist es erforderlich, dass die Menschen über die bestehenden Angebote umfassend informiert werden.