AAPV    

AAPV heißt „Allgemeine ambulante Palliativversorgung“ .

Die AAPV wird in der Regel von ortsansässigen Pflegediensten angeboten, deren MitarbeiterIinnen eine dazu erforderliche Qualifikation nachweisen können. Angestrebt wird, dass die AAPV flächendeckend angeboten wird, damit bei Bedarf alle Menschen die erforderliche Unterstützung in ihrem Zuhause erfahren können.

Die AAPV hat zum Ziel, die Selbstbestimmung und die Lebensqualität der Patienten und der Familien zu erhalten, zu fördern, zu verbessern und den Verbleib des Patienten in seiner gewohnten Umgebung – ggfs. den stationären Pflegeeinrichtungen oder stationären Hospiz – zu ermöglichen.

Zu der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung gehört in erster Linie die kontinuierliche Versorgung

  • durch Haus- und Fachärzt*innen mit basispalliativer Qualifikation,
  • Pflegedienste mit basispalliativer Qualifikation in Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen (Seelsorger*innen, Sozialarbeiter*innen,
  • Psycholog*innen, Therapeut*innen)
  • stationäre Pflegeeinrichtungen und allgemeine Krankenhäuser,
  • und den ambulanten Hospizdiensten.

Der überwiegende Teil schwerstkranker und sterbender Menschen wird in der Regel in der allgemeinen ambulanten Versorgung betreut.

Wenn die Möglichkeiten der AAPV durch die Komplexität oder Intensität des Krankheitsverlaufs dies erforderlich machen wird die SAPV hinzugezogen.