Hospiz– und Palliativgesetz

Zum  8.12.2015 ist das Hospiz-und Palliativgesetz vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden, damit  wurde die Pallivverssorgung ausdrücklicher Bestandteil der Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen.

Was heißt das für die Bürger*innen?

Mit dem Gesetz wird der Anspruch sichergestellt, dass die medizinische, pflegerische, psychologische und seelsorgerische Versorgung von Menschen in der letzten Lebensphase verbessert wird und ein flächendeckender Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung gefördert wird. Dabei ist die Sterbebegleitung durch die ambulanten Hospizdienste als ausdrücklicher Bestandteil des Versorgungsauftrages der sozialen Pflegeversicherung benannt.

Weitere Informationen in vielfältiger Auswahl im Internet. Unter anderem das Bundesgesetzblattes ist einzusehen unter

Hospiz- und Palliativgesetz

sowie die Informationen mit weiterführenden Links des Bundesgesundheitsministeriums unter

Hospiz- und Palliativgesetz